Beinhaltet: A1 + A2 + AM
Ab 24 Jahre unbeschränkt
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum
von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als
15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Reifen und einem Hubraum von mehr als 50 cm3
bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet: A1 und AM
Ab 18 Jahre beschränkt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Motorleistung von
nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber
keine theoretische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet AM
Ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 Kubikzentimeter und nicht
mehr als 11 kW Motorleistung. Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Beinhaltet die Klassen AM, L
Mindestalter ab 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei
begleitenden Fahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
die 3.500 kg nicht übersteigt)
Ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ ) und
Elektromotoren mit max. 4 kW Leistung.
Dreirädrige Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einem Fremdzündungmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und
Elektro-/Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung.
Vierrädrige Leicht-Kfz (mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem
Fremdzündungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und Elektro-/
Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung und einer Leermasse
von max. 350 kg.
Nur mit der Klasse B (als Ergänzung)
Ab 17 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter
Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über
750 kg, aber max. 3.500 kg.
Ab 15 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein Klasse AM
Termine
Motorrad-Unterricht für die Klassen: AM, A2, A1, A
Hagenstraße 18, 31224 Peine | Freitags 18.30 bis 20.00 Uhr
Sportboot Infoabend:
Der nächste Termin findet im September 2020 statt.
Das genau Datum wird einige Wochen vorher bekannt
gegeben.
Infos Anmeldung
Der Grundbetrag enthält alle Verwaltungskosten der
Fahrschule und alle Kosten für die theoretischen
Unterrichte.
Die Ausbildungsfahrten werden zu je 45 Minuten
berechnet.
Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.
In dem Betrag für die theoretische Prüfung ist
selbstverständlich die Vorbereitung, Lernhilfen wie das
Auswerten und Besprechen von Übungsbögen sowie
die Anmeldung enthalten.
Die Vorprüfung in der Fahrschule ist selbstverständlich
kostenlos.
In dem Betrag für die praktische Prüfung sind die
Anmeldung, die mentale Vorbereitung sowie die
Prüfungsfahrt selbst enthalten.
Hinweise Fristen
Die Anmeldung bei einer Fahrschule unterliegt
keiner Einschränkung.
Der Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde
(Führerscheinstelle) kann frühestens 6 Monate vor
Erreichen des Mindestalters für die beantragte
Führerscheinklasse eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer ist je nach Wohnsitz, Behörde und
Antragsaufkommen ca. 4-8 Wochen (Auskunft über
die erforderlichen Unterlagen gibt die Fahrschule).
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags kann
die Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor
Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die bestandene Theorie-Prüfung behält für maximal ein
Jahr ihre Gültigkeit.
Nach erfolgreicher Theorie-Prüfung kann die praktische
Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des
Mindestalters abgelegt werden.
Der Führerschein selbst wird erst mit Erreichen des
18. Lebensjahres (Geburtstag) ausgegeben.
Theorieunterricht und Sonderfahrten bei der Fahrschule
sind grundsätzlich 2 Jahre gültig.
Der Prüfauftrag beim TÜV (nach Bearbeitung des
Führerscheinantrags) gilt max. 1 Jahr. Innerhalb dieser
Zeit muss die th. Prüfung durchgeführt werden.
Die bestandene Theorie-Prüfung ist wieder 1 Jahr gültig.
Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung
durchgeführt werden.
Nach einer nicht bestandenen Prüfung gilt eine
Wartezeit von mindestens 2 Wochen.
Mofa
Motorroller
Führerschein Klasse BE
Führerschein Klasse B
PKW
Führerscheinklasse A1
Führerschein Klasse A2 (beschränkt)
Führerschein Klasse A (unbeschränkt)
Motorrad
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